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28.7.2006 um 10:56 Uhr #13610
Hallo an alle!
Eine Dienstnehmerin ist seit 5.9.05 beim Bundesheer. In der Einberufung ist die Dauer von 12 Monaten angegeben, ohne jedoch ein Enddatum zu nennen. Der Dienstgeber, der sich sobald wie möglich von der Dienstnehmerin trennen möchte, hat von einem Außenstehenden erfahren, dass sie sich zu einer Übung verpflichtet hat, durch die die ursprünglichen 12 Monate um 2 Monate überschritten werden.
Wird der Kündigungsschutz um diese 2 Monate einfach verlängert (wie oft kann die Dienstnehmerin verlängern)?
Wenn die Verlängerung dem Dienstgeber nicht gemeldet wird, welche Möglichkeiten hat er? § 5 APSG besagt, dass Änderungen unverzüglich bekanntzugeben sind – welche Rechtsfolgen hat die Nichteinhaltung?
Liebe Grüße!
29.7.2006 um 9:21 Uhr #18086MartinTeilnehmerHallo grasy!
Hat Deine Dienstnehmerin Matura? Dann wird sie sich wahrscheinlich für EF = Ein Jahr freiwillig gemeldet haben. Das ist die erste Stufe zur Offiziersausbildung. Wenn sie das schafft geht es mit der 3jährigen Militärakademieausbildung weiter, danach Berufsoffizier(in).
Weitere Möglichkeit: 1 Jahr Ausbildungsdienst mit Chargenausbildung, der Vorbereitung für die Unteroffizierslaufbahn.Wenn sie sich jetzt schon für 2 weitere Monate verpflichtet hat, ist es ungewiß, ob diese Zeit direkt an das erste Jahr anschließt, oder ob es sich um zusätzliche Waffenübungen handelt. Da können die zwei Monate auch „zerstückelt“ über einige Jahre verteilt abgeleistet werden.
Der Kündigungsschutz ist hier auch gegeben. Ist aber jeweils als einzelner geschützter Ausbildungs (od. Präsenzdienst) zu sehen. D.h. dazwischen ist eine Kündigung möglich. Paß nur auf, daß man Dir keine Motivkündigung unterstellen kann.
Zur Höchstdauer des geschützten Ausbildungsdienstes:
In Deinem Fall bei 12+2 Monaten auf jeden Fall gegeben, bei Zeitsoldaten bis max. 4 Jahre. Für „Spezialitäten“ schau ins APSG § 12 und § 13.Wenn Sie die Verlängerung nicht bekannt gibt, wirst Du Ihr einen Einschreib-Brief schicken mit der Aufforderung zum Arbeitsantritt, bzw. ihren unberechtigten Austritt, deine Entlassung ansprechen.
Hier kann es die gleichen Probleme wie bei Nichtmeldung eines tatsächlichen Krankenstandes geben.
Du kannst auch direkt in ihrer Kaserne bei ihrem Kompaniekommandanten anrufen und ihn fragen, wie lange ihre Militärzeit dauert. Ob der Dir was sagt ist fraglich, aber einen Versuch wert.Wenn sie dann wieder bei Dir anfängt, verlang die „Entlassungsbestätigung aus dem Militärdienst“ (oder so ähnlich). Hier siehst Du wann der Militärdienst geendet hat. Und ob sie innerhalb von 6 Werktagen den Dienst (bei Dir) angetreten hat. Diese Bestätigung hat ein Rundsiegel mit Bundesadler und Kompaniebezeichnung; sonst eine andere qualifizierte Bestätigung einfordern.
Auf jeden Fall die Mitarbeitervorsorgebeiträge für die Zeit weiter abrechnen.
Schönes Wochenende!
MartinP.S. Dieser Beitrag ist nur auf Deinem Anlass bezogen mit einer weiblichen Soldatin geschildert. Die sollte geschlechtsneutral auch auf Männer zutreffen. (Bei Männern heißt es Präsenzdienst und nicht Ausbildungsdienst.) Männer müssen und Frauen dürfen zum Heer… 🙂
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