Liebe Forenteilnehmer,
habe eine Frage betr. Ermittlung SV-Tage bei Urlaubsersatzleistung:
Ende DVH: 15.01.2010
14 Arbeitstage offener Urlaub –> 18 Kalendertage
daher Ende Entgeltanspruch: 02.02.2010
Nachdem jedes Monat aber nur 30 SV Tage hat, stellt sich mir die Frage, wie ich die Urlaubsersatzleistung auf die Monate Jänner und Feber verteile. Eigentlich habe ich im Zeitraum der Urlaubsersatzleistung ja nur 17 SV-Tage. (aber 18 Kalendertage)
Angenommene Urlaubsersatzleistung laufend: EUR 1.000,–
Aufteilung dieser Ersatzleistung:
Variante a)
1000 : 18 x 16 für Jänner
1000 : 18 x 2 für Feber
Variante b)
1000 : 18 x 15 für Jänner
1000 : 18 x 3 für Feber
Variante c)
1000 : 17 x 15 für Jänner
1000 : 17 x 2 für Feber
Welche Variante ist die richtige??
Die Aufteilung kann durch die Bestimmungen über die Verminderung/Entfall ALV-Beitrag für Niedrigverdiener eine Auswirkung auf die Auszahlung und die SV-Beiträge (DN) haben.
Gruß,
RomanJo