Aufteilung Urlaubsersatzleistung über Monate

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  • #15538

    Liebe Forenteilnehmer,

    habe eine Frage betr. Ermittlung SV-Tage bei Urlaubsersatzleistung:

    Ende DVH: 15.01.2010
    14 Arbeitstage offener Urlaub –> 18 Kalendertage
    daher Ende Entgeltanspruch: 02.02.2010

    Nachdem jedes Monat aber nur 30 SV Tage hat, stellt sich mir die Frage, wie ich die Urlaubsersatzleistung auf die Monate Jänner und Feber verteile. Eigentlich habe ich im Zeitraum der Urlaubsersatzleistung ja nur 17 SV-Tage. (aber 18 Kalendertage)

    Angenommene Urlaubsersatzleistung laufend: EUR 1.000,–

    Aufteilung dieser Ersatzleistung:

    Variante a)
    1000 : 18 x 16 für Jänner
    1000 : 18 x 2 für Feber

    Variante b)
    1000 : 18 x 15 für Jänner
    1000 : 18 x 3 für Feber

    Variante c)
    1000 : 17 x 15 für Jänner
    1000 : 17 x 2 für Feber

    Welche Variante ist die richtige??

    Die Aufteilung kann durch die Bestimmungen über die Verminderung/Entfall ALV-Beitrag für Niedrigverdiener eine Auswirkung auf die Auszahlung und die SV-Beiträge (DN) haben.

    Gruß,
    RomanJo

    #22419

    Wie aliquotierst Du denn den Lohn für Jänner? 15/31 oder 15/30? Entsprechend würde ich dann auch die UEL aufteilen. Im ersten Fall 16/18 für Jänner und 2/18 für Februar, im zweiten Fall 15/17 für Jänner und 2/17 für Februar.

    Deine Variante b) halte ich für falsch. Auf den Februar entfallen definitiv nur 2 Tage der UEL und nicht 3.

    #22420

    Hallo Mathias,

    danke für die rasche Antwort – Lohn wird mit 15/30 aliquotiert. Kann mich daher mit deiner Meinung mit 15/17 sehr gut anfreunden.

    Interessant wird das ganze dann auch noch mal im Feber:
    Bsp: Ende DVH 26.2.10 – 3 Tage Urlaubsersatzleistung – Ende Entgelt 1.3.10
    Dann hätte ich hier 5 SV-Tage und müsste die 3 Tage mit 4/5 für Feber und 1/5 für März zuordnen.

    Kannst du dich dieser Meinung anschließen?

    #22418
    Mathias wrote:
    Wie aliquotierst Du denn den Lohn für Jänner? 15/31 oder 15/30? Entsprechend würde ich dann auch die UEL aufteilen. Im ersten Fall 16/18 für Jänner und 2/18 für Februar, im zweiten Fall 15/17 für Jänner und 2/17 für Februar.

    Deine Variante b) halte ich für falsch. Auf den Februar entfallen definitiv nur 2 Tage der UEL und nicht 3.

    Verstehe ich das richtig: Je nachdem wie ich aliquotiere, habe ich einen Tag mehr oder weniger? Gibt es da eine genaue Regelung?

    Wie würde es ausschauen, wenn ich nach Arbeits- oder Werktagen aliquotiere?

    Danke! LG
    Julia

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