Aufteilung Jahresprämie auf 14 Auszahlungen

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  • #14991

    Liebes Forum,

    ich habe folgende Anfrage bezügl. der steuerschonenden Auszahlung einer Jahresprämie/Provision des Vorjahres:

    Unser Mitarbeiter erhält auf Basis der im Vorjahr getätigten Umsätze in seinem Vertriebsbereich eine zum jetztigen Zeitpunkt feststehende Provision.
    Spricht im vorliegenden Fall etwas dagegen, diese Gesamtprovision auf 14 Tranchen aufzuteilen und diese laufend 12 x und zu den Sonderzahlungsterminen zusätzlich je 1/14 zur Auszahlung zu bringen. Diese Vereinbarung zur besonderen Auszahlung wird schriftlich zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber festgehalten.

    Gibt es in diesem Zusammenhang einen Punkt, der nicht übersehen werden darf, damit es im Nachhinein nicht zu einer unerwünschten Nachzahlung von Lohnsteuer kommen kann?

    In diesem Zusammenhang habe ich auch noch eine weitere Frage: wo genau liegt der Unterschied zwischen Prämie und Provision?

    Besten Dank schon im voraus
    Ulrike

    #21230
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Ulrike!

    Gegen das 14x aufteilen spricht nichts. Die Summe habt Ihr vereinbart, der Auszahlungsmodus bestimmt über die
    LSt Behandlung.

    Unterschied Prämie zu Provision:
    Provisionen sind m.E. nur vom Umsatz abhängig
    Prämien haben mehrere Grundlagen.
    bei nichtleistungszeiten müssen provisionen mit einem 12 monatsdurchschnitt, und prämien mit einem 3 monatsdurchschnitt hinein gerechnet werden. (siehe hierzu die kommentare zum urlaubsgesetz)

    #21232

    Hallo Martin, ich komme nun auf meinen Eintrag und Ihre Antwort aus Februar 2009 zurück.
    Ich habe nun das Problem, dass es zu einer Beendígung des Dienstverhältnisses kam (DG Kündigung). Ende DV (30.11.2009 ) noch vor Auszahlung des vereinbarten 14. Teilbetrages – ich kann somit die Vereinbarung, dass die Provision auf 14 x ausbezahlt wird nicht einhalten. Ich muss nun auf 13 x auszahlen, sprich den 14. Teilbetrag, der eigentlich für die Abrechnung Dezember vorgesehen gewesen wäre bereits im November als laufenden Bezug abrechnen. Gibt es hier etwas Wesentliches zu bedenken? Besten Dank für Ihre Info, lg Ulrike

    #21231
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Ulrike!

    Wenn der/die verbleibenden Bezüge (LSt-laufend) auf einmal ausbezahlt werden, ist dies m.e. ein LSt-sonstiger Bezug.

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