Aufteilung der Sonderzahlungen bei Kleinbetrieben

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  • #13546

    Hallo Liebe Forummitglieder!

    Ich haben einige Kleinbetriebe (KV Gastgewerbe bzw. Handel) mit nur 1 – 2 Mitarbeitern und möchte UB und WR je auf 4 Monate aufteilen (z.b. 3. 6. 9. 11.) um die Freibeträge für DB und Kommunalsteuer besser nützen zu können.

    Sieht hier wer einen Grund der dagegen spricht?

    Seitens der GKK war die erste Aufkunft „dem steht nichts entgegen“.

    LG
    Gust

    #17934

    [Hallo Gust!

    Ich weiß nur, dass man die Sonderzahlungen nicht monatlich auszahlen darf. Es muß größer als ein Beitragszeitraum sein. Quartalsweise spricht sicher nichts dagegen.

    Liebe Grüße
    Tina

    #17935

    Hallo Gust,
    mir fällt im Moment auch nichts ein, was gegen eine quartalsmäßige Auszahlung der Sonderzahlungen spricht.
    Arbeitsrechtlich ist eine solche quartalsmäßige Abrechnung unproblematisch, soweit dadurch die Fälligkeit nach vorne verlagert wird (und nicht nach hinten).
    In der Sozialversicherung und auch in der Lohnsteuer bleibt der Charakter als Sonderzahlungen sicher trotzdem erhalten. Es würde lediglich bei monatlicher Auszahlung die Beurteilung als Sonderzahlung in der Lohnsteuer verloren gehen.
    Auch bei den Lohnnebenabgaben (DB, DZ, KommSt) ist kein Problem zu sehen, weil dort das Zuflussprinzip gilt.
    Schöne Grüße,
    Rafael

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