Aufsichtsrat – Dienstreise

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  • #16051

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Dienstreisen bei den Aufsichtsratsmitgliedern.

    Wenn ein Aufsichtsrat bsp. 3h im Rahmen des Unternehmens unterwegs ist, wie sind diese steuerlich aus der Sicht der Körperschaft/ aus der Sicht des Aufsichtratsmitgliedes zu behandeln?

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Vielen Danke!

    Liebe Grüße,
    Verena

    #23643
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    1. Ist er lohnsteuerpflichtig? Nur dann können §26 oder § 3 Dienstreisen anfallen.
    2. unterliegt er dem Kollektivvertrag (eher nein): Dann können nur § 26 Dienstreisen abgerechnet werden.
    Außer das Unternehmen hat keinen KV dann nur mit qualifizierter Betriebsvereinbarung (mit Betriebsrat), bzw. unter 5 DN, dann kann eine einzelvertragliche Regelung gemacht werden.

    Die Aufsichtsräte die ich kenne, legen Honorarnoten und sind nich Lst-pflichtig. – Deshalb keine Diäten.

    Bei 3 Stunden gibt es laut ESTG keine Diäten. Erst ab 3 Stunden…. = 4 Stunden.
    lg
    Martin

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