Aufrollung zu hohes Gehalt

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  • #16004

    Hallo zusammen,

    ich bin recht neu am Gebiet der PV. Mir ist alles klar über eine Aufrollung bzgl. Nachzahlungen oder Lohnsteuer etc.

    Aber – ich habe nun einen Klienten im Bereich der Kindergärten. Das Magistrat hat den Status der Kindergruppenbetreuerin für zwei Mitarbeiterinnen dieses Klienten ablehnt wg. eines fehlenden Moduls (Erste Hilfe). Ich muss die Mädels (warum erst jetzt, leider, keine Ahnung) nun rückwirkend mit Dezember 2010 von der Betreuuerin auf Helferin ummelden. Was auch beinhaltet – lt. Gehaltsliste des Magistrats ein niedrigeres Gehalt.

    Wie gehe ich hier vor, kann ich hier auch im Monat April jetzt z.B. noch eine Aufrollung bzw. einfach eine Gegenrechnung mit dem zuviel gezahlten Lohn (beide Mädels sind jetzt im April jetzt ausgeschieden eben wg des fehlenden Moduls) oder muss ich alle vier Monate komplett neu machen?

    L16 muss ich ja dann auch korrigieren.

    Bitte um Ratschläge!

    Danke!

    Lg
    Elisabeth Nimmerrichter

    #23551

    Liebe Elisabeth!

    Ich kann mir in diesem Fall absolut nicht vorstellen, dass rückwirkend eine Gehaltskürzung „durchgeht“.
    Und wenn’s auch theoretisch möglich wäre, dann steht einer Rückverrechnung noch immer der „gutgläubige Verbrauch“ im Wege.
    Also sehe ich eigentlich keine Chancen.

    LG

    #23552

    Ich weiß eh, dass die Chancen gering sind, dass es durchgeht – aber der Kunde ist nun mal „König“…ausserdem wird ihm die Kürzung durchs Magistrat vorgeschrieben, angeblich. Eventuelle Folgen durch AK etc. – kann ich nicht beeinflussen.

    Ich muss es trotzdem machen – wie mache ich das nun?

    Danke!

    Lg
    Elisabeth

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