Aufrollung Überstunden

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  • #15402

    Liebe Kollegen,

    eine Dienstnehmerin beendet das Dienstverhältnis und bekommt 103 Überstunden ausbezahlt. Da Sie sehr lange im Krankenstand war, hat sie Krankengeld aus der Krankenversicherung erhalten. Darf ich nun die Monate aufrollen in denen die Überstunden gemacht wurden oder nicht, da sie bereits Krankengeld erhalten hat?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    lg Karin

    #22086

    Hallo Karin!

    Das ist auch spannend!

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass sogar aufgerollt werden MUSS.

    Ob es da noch irgendwie zu einer Änderung des Krankengeldes kommt, wage ich zu bezweifeln.
    Man könnte aber noch mit der zuständigen GKK Rücksprache halten.

    LG

    #22087

    Hallo Roland,

    danke für deine Antwort.

    Ich habe bei der GKK nachgefragt. Dort ist mir erklärt worden, dass das Krankengeld immer von der letzten vollen Beitragsgrundlage berechnet wird (in diesem Fall vom April). Wenn ich nun Jänner bis März aufrolle, gibt es kein Problem.

    Jetzt hab ich noch eine Frage: § 77 Abs. 3 EStG besagt, dass man die Lohnsteuer nicht mehr neu berechnen darf, wenn an den Dienstnehmer Krankengeld ausbezahlt wurde. Ist das in diesem Fall relevant oder hat das nur mit der Aufrollung aufgrund AVAB/AEAB etc. zu tun?

    lg Karin

    #22088

    Hallo Karin!

    Da muss ich leider passen.
    Einerseits wäre § 77 Abs. 3 ziemlich eindeutig, andererseits finde ich keine logische Erklärung dafür, warum hier nicht auch lohnsteuerlich gerollt werden dürfte
    (Böse Bemerkung: Aber was ist in unserem Bereich schon wirklich logisch?).

    Eventuell daher bei der Finanz anfragen – oder weiß es ein anderer Forum-User?

    LG

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