Aufrollung / Ausgleichzahlung Feiertag, Krankenstand, Urlaub

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  • #15978

    Unser Vertreter meint, dass er lt. Kollektivvertrag (Handel) Anspruch auf eine Ausgleichzahlung aufgrund von Urlaub, Krankenstand und Feiertage hat, da er an diesen Tagen ja keine Provisonen generieren kann. Leider finde ich im KV nicht wirklich eine ausführliche Erklärung. Hat von euch jemand einen Tipp oder Rat?

    #23515
    Martin
    Teilnehmer

      servus!

      Nicht im Handels-KV sondern im General KV:
      Provisionen kommen mit 12-Monats Schnitt in Fehlzeiten. Urlaub, Krank, Feiertag.
      http://wko.at/wknoe/gewerbe/texte/G_KV_in.htm

      #23516

      Besten Dank!

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