Aufrollung 2005/2006

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  • #14349

    Hallo
    Ich muß da im Jahre 2005+2006 falsch eine Mitarbeiterin abgerechnet worden ist.Dies nachverrechnen.
    Nun ist die Frage ob wenn ich die KV Erhöhungen einfach nicht mache (vergessen übersehen,..)eine willkürliche Verschiebung eintritt oder nicht?
    Denn dann kann ich 1/5 steuerfrei belassen.
    Das andere ist das ich ja die SV aufrollen muß , stimmt das wirklich ? Weder unser EDV System noch ich kann das . Kann man das auch auf eine einfacher Art machen?
    Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen
    Danke

    #19721

    Hallo braun!

    Ich denke, dass es sich hierbei um keine willkürliche Verschiebung handelt, und somit die 1/5 pauschal frei herausgerechnet werden können.
    Bezüglich SV (und eventuell MV-Beitrag) muss leider gerollt werden.

    LG

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