Auflösungsbgabe

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  • #16488

    GUten Morgen an ALLE!

    Hab eine Frage an euch

    Wie ist das mit der Auflösungsabgabe, wenn ein DN so wenig verdient, dass es zwar ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Dv ist, aber kein ALV Beitrag bezahlt wird, da rückverrechnet.

    Muss ich hier die Auflösungsabgabe zahlen oder nicht.

    Vielen Dank schon vorher für eure Hilfe
    LG Andrea

    #24479
    biggi
    Teilnehmer

      Hallo Andrea!

      Es kommt auf die Arbeitslosenversicherungspflicht an, nicht auf die tatsächliche Beitragszahlung.

      Liebe Grüße

      Biggi

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