Auflösungsabgabe ja oder nein??

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Auflösungsabgabe ja oder nein??

  • Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 11 Jahren von N1981 aktualisiert.
Ansicht von 5 Beiträgen – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • #16506
    N1981
    Teilnehmer

      Hallo!

      Sitze gerade über einem Austritt und dabei ist mir eine Frage (die mich jetzt nur peripher betrifft) eingefallen:

      Wenn ich mich von einem MA, welcher ein befristetes Dienstverhältnis auf max. 6 Monate hat, durch Kündigung oder einvernehmliche Lösung z.B. nach 4 Monaten trenne, ist die Abgabe dann fällig???

      Meine Literatur ist leider nicht auf dem aktuellen Stand, daß ich dies schon nachlesen könnte und im Internet gibt es 100 Beispiele, aber nicht meines… ❓ ❓ ❓

      Danke für’s Mitdenken 😛

      #24517

      Hallo Natascha!

      Keine AA (da ist es egal, wie das DV aufgelöst wird, die Befristung darf nur nicht länger als 6 Monate sein).
      Ist zwar nur über die Erläuterungen geregelt, aber egal.

      LG

      #24518
      N1981
      Teilnehmer

        Hallo!

        Muß ich für einen MA, welcher länger als 6 Monate befristet ist und nach z.B. 2 Monaten das DV einvernehmlich gelöst wird, die Auflösungsabgabe noch immer zahlen oder gibt es da vielleicht eine Änderung??

        Danke

        Natascha

        #24519

        Hallo Natascha,

        da muss man leider zahlen (nach wie vor).
        Nur im allerersten Monat wäre es „frei“.

        LG

        #24520
        N1981
        Teilnehmer

          Hallo Roland!

          Danke für die (nicht gewünschte) Bestätigung…. 🙂

          Liebe Grüße

          Natascha

        Ansicht von 5 Beiträgen – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
        • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.