Auflösungsabgabe bei WET

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  • #16694

    Hätte eine Frage zur lieben Auflösungsabgabe – fällt sie wirklich an ja/nein?

    Ein Dienstgeber (kein Saisonbetrieb) beschäftigt JEDES Jahr seit 2002 eine Dienstnehmerin immer von 01.11.-31.05. (7 Monate). Austritt erfolgt dann mit einvernehmlicher Lösung.
    Ist da wirklich jedes Jahr aufs neue eine Auflösungsabgabe fällig? Laut einem Herrn der GKK ist eine Wiedereinstellungszusage allein zu wenig – mehr konnte er uns aber auch nicht sagen!

    Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Verena

    #24802
    Martin
    Teilnehmer

    Einv. Loesung hat die Abgabe.

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