Liebe Forummitglieder!
Ich habe einen folgenden Sonderfall mit einem Lehrling:
Ein Unternehmen beschäftigt einen kaufmännischen Lehrling im 2. Lehrjahr. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation wurde nun die Gewerbeberechtigung zurückgelegt. Laut WKO kann aus diesem Grund auch das Lehrverhältnis beendet werden (gem. § 14 Abs. 2 Z d BAG). Leider konnte ich bisher nicht herausfinden, ob bzw. welche Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Vielleicht hat jemand Erfahrung damit bzw. hatte schon jemand einen ähnlichen Fall und teilt die Erfahrung mit mir.
Vielen Dank schon mal vorab.