Auflösung Lehrverhältnis

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  • #15691

    Liebe Forummitglieder!

    Ich habe einen folgenden Sonderfall mit einem Lehrling:
    Ein Unternehmen beschäftigt einen kaufmännischen Lehrling im 2. Lehrjahr. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation wurde nun die Gewerbeberechtigung zurückgelegt. Laut WKO kann aus diesem Grund auch das Lehrverhältnis beendet werden (gem. § 14 Abs. 2 Z d BAG). Leider konnte ich bisher nicht herausfinden, ob bzw. welche Kündigungsfrist einzuhalten ist.

    Vielleicht hat jemand Erfahrung damit bzw. hatte schon jemand einen ähnlichen Fall und teilt die Erfahrung mit mir.

    Vielen Dank schon mal vorab.

    #22784

    Hallo Avviata,

    das Lehrverhältnis endet automatisch in dem Moment, in dem der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist (z.B. weil der die erforderliche Gewerbeberechtigung niederlegt). Eine Willenserklärung (Kündigung o.ä.) ist nicht erforderlich; es gibt auch keine Fristen die einzuhalten wären.

    Der Lehrling hat Anspruch auf seine Lehrlingsentschädigung bis zum Tag der automatischen Beendigung, aliquote Sonderzahlungen sowie Urlaubsersatzleistung. Schadensersatzansprüche hat der Lehrling in so einem Fall meines Wissens nach nicht.

    LG
    Mathias

    #22783

    Hallo Mathias,
    vielen Dank für die Info.

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