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16.5.2007 um 13:42 Uhr #14080
Hallo liebes Forum,
ich suche nach der Neuregelung für die Au Pairs, die ab 01. Juli 2007 in Kraft treten soll.
Leider konnte ich bisher keine verbindlichen Informationen dazu bekommen.
Laut einer Vermittlerhomepage sollen die Au Pairs nach Hausgehilfengesetz mit 15 Bezügen abgerechnet werden, jedoch unter der Geringfügigkeitsgrenze und ohne Anrechnung der freien Station.
Auch die MV Pflicht ist dort ein Thema.Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke
Martina17.5.2007 um 8:54 Uhr #19133MartinTeilnehmerHallo Martina!
Habe „gegoogelt“ und einen Zeitungsbericht der PRESSE gefunden.
Für mehr Info, vor Veröffentlichung wendest Du Dich an den Pressesprecher des BMWA. Der kann über geplante Gesetzesänderungen Auskunft geben.
Unter service@bmwa.gv.at erreichst Du das Servicecenter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.Weiterführende Links:
http://www.diepresse.com/home/politik/innenpolitik/301040/index.do
http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370100.html#Au
http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370400.htmlEinigung auf neue Au-Pair-Verträge
30.04.2007 | 18:31 | (DiePresse.com)
Sozialminister Buchinger und Staats-Sekretärin Marek einigen sich mit Au-Pair-Agenturen auf ein Modell, das auf dem Mindestlohn für Hausangestellte basiert. Es soll am 1. Juli in Kraft treten.
(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ), Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) und Vertreter von Au-Pair-Vermittlungsagenturen haben sich Montagnachmittag auf ein neues Au-Pair-Modell geeinigt. Die Grundzüge der angedachten Regelung, die auf dem Mindestlohn für Hausangestellte basiert: Die Bezüge sollen unter die Geringfügigkeitsgrenze von 341 Euro 15 mal jährlich gesenkt werden, die Arbeitszeit soll dem einer Halbtageskraft entsprechen.
Nur Unfallversicherung verpflichtend
Damit werde die Sozialversicherungspflicht vermindert, erklärten die Beteiligten nach den Verhandlungen gegenüber den Medienvertretern – konkret sei in den Bezügen nur die Unfallversicherung verpflichtend enthalten. Die Kinderbetreuer haben zusätzlich die Möglichkeit zu günstigeren Konditionen selbst eine Kranken- oder Pensionsversicherung abzuschließen, hieß es weiter.
Ausnahmeregelung notwendigDa das angedachte Modell außerdem vorsieht, den Sachbezug (also Kost und Logis) nicht auf die monatlichen Bezüge anzurechnen, ist eine Ausnahmeregelung des ASVG notwendig. Auf diese werden sich die Koalitionspartner noch einigen müssen, wenn, wie geplant, das neue Modell am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll. Im Sozialministerium ist man zuversichtlich, dass einer solchen Einigung „nichts im Wege steht“, schließlich sei der Koalitionspartner und ÖVP-nahe Vertreter am Verhandlungstisch gesessen, hieß es.
In der Tat zeigte sich auch Staatssekretärin Marek nach den Verhandlungen zufrieden über das Ergebnis. Wie man mit den Au-Pairs bis zum In-Kraft-Treten der neuen Regelung umgehen werde, wollte Marek nicht so genau präzisieren. Man habe aber „kein Interesse an exzessiven Prüfungsaktivitäten“, meinte sie.
17.5.2007 um 9:10 Uhr #19134MartinTeilnehmerNachtrag_
Wie im Presseartikel beschrieben:
… es soll am 1.7.2007 in Kraft treten…
Das heißt: bis es wirklich unterschrieben und in Kraft ist – weiter die alten Regeln. Abwarten ob es wirklich so kommt.Vorangekündigte Gesetze gab es fast so viele wie Wahversprechen. 😆
Der STANDARD Artikel:
Einigung auf neues Au Pair-Modell
Sozialminister Buchinger, Staatssekretärin Marek und Vermittlungsagenturen kamen überein – Modell basiert auf Geringfügigkeitsgrenze
Wien – Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ), Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) und Vertreter von Au-Pair-Vermittlungsagenturen haben sich Montagnachmittag auf ein neues Au-Pair-Modell geeinigt. Die Grundzüge der angedachten Regelung, die auf dem Mindestlohn für Hausangestellte basiert: die Bezüge sollen unter die Geringfügigkeitsgrenze von 341 Euro 15 mal jährlich gesenkt werden, die Arbeitszeit soll dem einer Halbtageskraft entsprechen.Damit werde die Sozialversicherungspflicht vermindert, erklärten die Beteiligten nach den Verhandlungen gegenüber den Medienvertretern – konkret sei in den Bezügen nur die Unfallversicherung verpflichtend enthalten. Die Kinderbetreuer haben zusätzlich die Möglichkeit zu günstigeren Konditionen selbst eine Kranken- oder Pensionsversicherung abzuschließen, hieß es weiter.
Da das angedachte Modell außerdem vorsieht, den Sachbezug (also Kost und Logis) nicht auf die monatlichen Bezüge anzurechnen, ist eine Ausnahmeregelung des ASVG notwendig. Auf diese werden sich die Koalitionspartner noch einigen müssen, wenn, wie geplant, das neue Modell am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll. Im Sozialministerium ist man zuversichtlich, dass einer solchen Einigung „nichts im Wege steht“, schließlich sei der Koalitionspartner und ÖVP-nahe Vertreter am Verhandlungstisch gesessen, hieß es.
In der Tat zeigte sich auch Staatssekretärin Marek nach den Verhandlungen zufrieden über das Ergebnis. Wie man mit den Au-Pairs bis zum In-Kraft-Treten der neuen Regelung umgehen werde, wollte Marek nicht so genau präzisieren. Man habe aber „kein Interesse an exzessiven Prüfungsaktivitäten“, meinte sie. (APA)
18.5.2007 um 9:13 Uhr #19135Hallo Martin!
Danke für deine umfassenden Antworten!
Du bist also auch der Meinung, dass derzeit noch keine rechtsverbindlichen Informationen zu diesem Thema vorhanden sind.
Würde mich freuen, wenn Du wieder schreibst, wenn Dir die Gesetzesänderung „unterkommt“.
Danke
Martina20.5.2007 um 9:11 Uhr #19136MartinTeilnehmerHallo Martina!
Für Neuerungen, welche nicht alltäglich sind:
Im Google nach den Pressemeldungen suchen,
dann unter: http://www.ris.bka.gv.at/ des Gesetzestext finden.Ja, es ist richtig, rechtsverbindlich ist es bis zur Veröffentlichung nicht.
Aber wahrscheinlich…(?)
Vielleicht kann man dies für die Gestaltung der künftigen Dienstverträge schon berücksichtigen.
Gegebenenfalls muß man die Dienstverträge der vorhandenen Au-pairs an die neue Rechtslage anpassen.Schönen Sonntag!
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