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- Dieses Thema hat 6 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 Jahre, 4 Monate von Dani S..
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31.7.2013 um 21:23 Uhr #16498Dani S.Teilnehmer
Hallo liebes Forum!
Der DN war lt. Bestätigung 1 Stunde beim Arzt. Insgesamt war er aber 2 Stunden abwesend, was mit den Wegzeiten hinkommt. Mein Klient möchte ihm aber nur die 1 Stunde bezahlen. Ich bin der Meinung, dass das nicht in Ordnung ist.
Könntet Ihr mir sagen, wo ich dazu Literatur finde, da mein Klient mir das sonst nicht glaubt. Ich konnte ihn auch nur mit Vorlage vom § 8 Abs. 3 AngG überzeugen, die 1 Stunde anzuerkennen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Danke. Daniela
1.8.2013 um 8:56 Uhr #24500the brainTeilnehmerHallo Daniela,
der Arzt wird wenn er korrekt arbeitet nur die eine Stunde Wartezeit und Behandlung bestätigen.
Der gesunde Menschenverstand sagt Arbeitsstätte – Arzt – Arbeitsstätte gehört zum Arztbesuch, und wenn es die örtlichen Gegebenheiten nachvollziehen lassen, dann sind die 2 Stunden zu bezahlen.
Literatur kenne ich keine dazu.
Aber auch den § 8 lt. AngG den die unführst müsste den Dienstgeber bekehren.a) soll der Dienstgeber froh sein, dass der Mitarbeiter überhaupt einen Arzt mit so einer kurzen Wartezeit gefunden hat und
b) ist ein solcher Dienstgeber, der wirklich so denkt und handelt für mich … und
c) wenn der DG gar nicht einsichtig ist, soll der Mitarbeiter während der Arbeitszeit zur Arbeiterkammer auf Beratung gehen, wobei der DG diese Abwesenheiten zusätzlich zu bezahlen hatlg
hubert k.1.8.2013 um 10:03 Uhr #24501ingridBTeilnehmerUi, ui, ich möchte ja hier keine spezielle Diskussion vom Zaum brechen, aber die Zeit bei der Arbeiterkammer wird der Dienstgeber wohl nicht bezahlen müssen. Soweit geht die Liebe wieder nicht ;o)
1.8.2013 um 10:16 Uhr #24502the brainTeilnehmerLiebe Ingrid,
bei einem solchen DG schon 🙄
lg
hubert k.1.8.2013 um 10:20 Uhr #24503ingridBTeilnehmer*gg* Ok, lieber Hubert, bei einem solchen Dienstgeber …. Wobei ein solcher DG wird den armen DN bald freisetzen, wenn er ganz und gar uneinsichtig ist und die Zeiten für Arztbesuche absichtlich ungünstig legt usw. … wir kennen ja auch solche Dienstnehmer ;o)
1.8.2013 um 10:50 Uhr #24504ingridBTeilnehmerNoch einen Nachtrag zum aktuellen Fall. Ein Kompromiss wäre z. B. nur eine Wegzeit als Dienstzeit zu rechnen (z. B. die Anreise zum Arzt; denn die Anreise zur Dienststelle wäre ja schließlich auch keine Dienstzeit gewesen).
Und ich zitiere in solchen Fällen gern aus meinem Arbeitsrechtsbuch, Kapitel Entgeltfortzahlung bei Dienstverhunderung aus wichtigen persönlichen Gründen.
„…. Im Einzelfall ist stets eine Abwägung der betrieblichen Interessen und der Interessen des Arbeitnehmers vorzunehmen. Dabei wird ein Bemühen des Arbeitnehmers vorausgesetzt, den Hinderungsgrund durch mögliche anderweitige Vorkehrungen zu bewältigen (OGH 8 Ob A 21/99t). Kommt es zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers, ist die Dienstverhinderung nicht gerechtfertigt. Es könnte sogar zum Ausspruch einer gerechtfertigten Entlassung führen, wenn der Arbeitnehmer nicht einlenkt und auf die Freistellung zum ungünstigen Zeitpunkt besteht (Schwarz, Löschnigg: Arbeitsreczht 1997, S. 464). ….“
Dienstgeber und Dienstnehmer müssen sich des Problems bewusst werden und die Sache wirklich ansprechen, sonst kommt es bei jeder neuen Zeitbestätigung wieder zum Unmut des Klienten und das wollen wir ja vermeiden.
1.8.2013 um 20:04 Uhr #24505Dani S.TeilnehmerIch danke Euch für Eure Antworten. Mein Klient ist bei solchen Sachen leider recht uneinsichtig. Mal sehen, was ich ohne Literatur machen kann.
LG Daniela
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