Hallo Nina!
Grundsätzlich ist ein Arztbesuch ein Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltanspruch für den AN.
Allerdings nur dann, wenn wenn der Arztbesuch nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich und zumutbar gewesen wäre. Diese Frage wird insbesondere anhand der Ordinationszeiten zu prüfen sein. Ein Besuch des Arztes nach (oder auch vor) der Arbeitszeit wird insbesondere dann zumutbar sein, wenn es sich um eine Routineuntersuchung handelt (kein akuter Schmerzzustand).
Entnommen aus: Rauch, Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Kommentar von mir: Keinesfalls darf der AN gezwungen werden, einen „anderen“ Arzt wählen zu müssen, nur weil sein Hausarzt nur während der Dienstzeit seine Praxiszeiten hat.
LG