Liebe Kollegen,
folgende Frage:
Ich habe einen Arzt, der eine Praxis hat, da ist alles klar mit den LNK. Jetzt hat er im Haushalt privat Angestellte, die Frage, ob da der Freibetrag von € 1.095,- gerechnet werden kann oder nicht. Also meiner Meinung nach, geht es hier um eine „eigenständige“ Firma und somit der Freibetrag erneut zu tragen. Dass im privaten Haushalt keine Kommst anfällt, ist eh klar (da im priv. Haushalt keine Betriebsstätte gegründet wird), aber die Frage ist DB und DZ.
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Danke im Voraus!
Lg David