Arbeitszimmer als Aufwandersatz

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  • #13593
    N.

    Der Dienstnehmer (Vertreter) hat in der Vergangenheit das Arbeitszimmer, welches sich in seinem Wohnungsverband befindet, als Werbungskosten abgesetzt.
    Der Dienstgeber möchte ihm jetzt eine „Raumkostenpauschale“ zahlen.
    Ist es in Ordnung, wenn ich den Teil, welchen er bisher abgeschrieben hat, als Aufwandsersatz rechne und den übersteigenden Teil pflichtig?

    Oder nur als Vorteil aus dem Dienstverhältnis pflichig und er muß weiter die Werbungskosten bei der Veranlagung geltend machen?

    Gleiches für die Behandlung der Garage in welcher nur das Firmen-Kfz steht.

    Danke für Ihre Hilfe
    Nathalie

    #18051

    Hallo Nathalie!

    Also ich würde diese Pauschale pflichtig abrechnen und der DN soll die Werbungskosten bei der Veranlagung geltend machen.

    Ein Hinweis für diese Vorgangsweise findet sich in den LSt-RL, RZ 225b:

    Werden einem Arbeitnehmer Kosten vom Arbeitgeber ersetzt, diese Ersätze jedoch, weil kein Anwendungsfall des § 26 EStG 1988 vorliegt, der Lohnsteuer unterworfen, sind – soweit beruflich veranlasste, grundsätzlich absetzbare Aufwendungen vorliegen – diese als Werbungskosten zu berücksichtigen (VwGH 20.12.2000, 97/13/0111).

    LG

    #18052

    Hallo Nathalie, hallo Roland,

    ich schließe mich der Aussage von Roland an und würde die Pauschale auch pflichtig abrechnen.

    Für die kommende Ausgabe von PV-Info (Aug 2006) ist übrigens eine VwGH-Entscheidung vorgesehen, die in dieselbe Richtung geht:
    Lohnsteuerpflichtige Aufwandspauschale für häusliches Arbeitszimmer,
    VwGH 26. 1. 2006, 2002/15/0188.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

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