Der Dienstnehmer (Vertreter) hat in der Vergangenheit das Arbeitszimmer, welches sich in seinem Wohnungsverband befindet, als Werbungskosten abgesetzt.
Der Dienstgeber möchte ihm jetzt eine „Raumkostenpauschale“ zahlen.
Ist es in Ordnung, wenn ich den Teil, welchen er bisher abgeschrieben hat, als Aufwandsersatz rechne und den übersteigenden Teil pflichtig?
Oder nur als Vorteil aus dem Dienstverhältnis pflichig und er muß weiter die Werbungskosten bei der Veranlagung geltend machen?
Gleiches für die Behandlung der Garage in welcher nur das Firmen-Kfz steht.
Danke für Ihre Hilfe
Nathalie