Hallo zusammen,
wir haben mal wieder 🙂 eine interessante Konstellation:
Es geht um eine AKÜ:
Arbeitnehmer (unser KV = Allgem. Gewerbe), Dienstort lt. Dienstvertrag =Linz, überlassen an Beschäftigerbetrieb (KV Chem. Industrie, 38h/Woche).
Vom Beschäftiger entsendet nach Wien/Schwechat.
Jetzt wird er für 2 Wochen an den Dienstort Linz rück-überstellt zwecks Anlagenabschaltung.
Seine Arbeitszeit verlagert sich für diese Zeit von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr morgens.
Jetzt ist die Frage aufgetaucht (nachdem der KV nichts wirklich befriedigendes aussagt)
Wie ist diese Nachtzeit entlohnungstechnisch zu behandelt? Schichtzulage oder 100%-ige Überstunden?
Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank und LG
Martha