Arbeitszeitgesetz

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  • #15717
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum Team,

    hab eine Frage zum Arbeitszeitgesetz.
    Eine Arbeitnehmerin arbeitet lt DV 20 WoStd von MO-DO 8.00-13.00 Uhr.
    Aus privaten Gründen hat sie manchmal wie folgt gearbeitet:

    a) von 8.00 bis 21.00 gearbeitet
    b) von 14.00 bis 22.00 Uhr gearbeitet
    c) und manchmal hat sie auch Freitags gearbeitet.

    Jetzt stellt sich die große Frage, wie ist das an den oben angeführten Tagen, was sind Mehrstunden und ab wann muß ich Überstunden (100%ige)rechnen?

    Für eure HIlfe wär ich sehr dankbar.
    lg
    Dani

    #22832

    Hallo Daniela!

    Eine absolut „prekäre“ Frage.

    Sie ist fast nur zu beantworten, wenn man auch sämtliche „Hintergrundinformationen“ besitzt, wie
    – den anzuwendenden KV und
    – die Normalarbeitszeit der Vollzeitkräfte.

    Erst dann kann man sich ev. auf eine Beurteilung „einlassen“.

    LG

    #22833
    Daniela
    Teilnehmer

    Lieber Roland,
    danke für deine Antwort.

    Der zuständige KV ist der BAGS.
    Die Normalarbeitszeit der anderen Mitarbeiter dieses Unternehmens liegt in etwa von MO-DO von 0800 bis 1700 und FR 0800 bis 1200. Das geht sich jz von den Stunden nicht mit den 38 WoStd des Bags aus aber es geht bei den einzelenen DN dann nur um täglich eine 1/2 Std später beginnen oder früher aufhören.

    Ich hätte dir gerne die Bestimmungen des BAGS bezüglich Arbeitszeit, Teilzeitkräfte, Mehr und Überstunden reinkopiert aber leider bin ich techn. nicht so versiert, d.mir das jetzt gelungen wär.
    Ich hab den KV aber auf der Seite der gpa unter Kollektivverträge, Gesundheit/soziale Dienste/Kinder-u.Jugendwohlfahrt, gefunden.

    Für einen Tip wie ich das wirklich handhaben kann wär ich sehr dankbar.

    einen schönen Feiertag
    lg
    Dani

    #22829

    Hallo Daniela!

    Dann würde ich ev. doch den Weg über eine Beratung einschlagen, weil hier eine seriöse Antwort fast unmöglich ist.
    Oft steckt der Teufel nämlich im Detail und ich möchte dich hier (ehrlich gesagt) nicht mit halben Wahrheiten (oder auch Falschheiten) informieren.

    LG

    #22830
    Daniela
    Teilnehmer

    Danke Roland.

    schönen Abend
    Dani

    #22831

    Hallo Daniela!

    Danke – auch dir einen schönen Abend!

    LG

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