Arbeitszeit nach Passiver Arbeitszeit (Dienstreise)

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  • #16746

    Liebe Community,

    ich bin als Angestellter im Metallgewerbe tätig und mich beschäftigt folgendes Szenario.

    Beispiel:
    Ein Angestellter fährt zu einer Inbetriebnahme von Österreich nach Deutschland (Dauer der Fahrt 6 Stunden). Allerdings ist der Angestellte währen der gesamten Fahrt nur Beifahrer (Passive Reisezeit). Nach der Ankunft am Zielort wird noch weitere 6 Stunden gearbeitet. Die Gesamtarbeitszeit beläuft sich auf 12 Stunden im Zeitraum von 8 – 20 Uhr.
    Bei der Abrechnung der Überstunden hätten wir nun laut KV 4 Überstunden davon drei mit 50% und eine mit 100% Zuschlag.
    Laut Geschäftsführung Trift das aber nicht zu da Passive Reisezeit nicht als Arbeitszeit gilt und somit keine Überstunden vorliegen da an diesem Tag nur 6 Stunden gearbeitet wurde.

    Mein Frage:
    Ist die Passive Reisezeit bei der Berechnung der Überstundenzuschläge einzubeziehen?
    Ist in diesem Beispiel die Arbeitszeit nur durch die Ruhezeit begrenzt?

    Besten Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    #24874
    Martin
    Teilnehmer

    Stell Dir vor:
    Du fährst mit einem Schiff nach Amerika.
    4 Wochen Reisezeit. Keine Ruhezeit.
    Dort 5 Stunden Arbeit und wieder retour.

    Abrechnung:
    Pro Woche die Normalarbeitszeit + Reisezeit für die Reise. Arbeitsruhe ausgeschlossen. (Außer Unterbrechung auf einer Insel 8) )
    In Amerika tägliche Normalarbeitszeit plus/inklusive den 5 Stunden als Normal- oder Überstunden.
    Rückreise wie Hinreise.

    Wenn die Normalarbeitszeit die Reisezeit betrifft (z.B. bis 18 Uhr) und danach gearbeitet wird, dann sehe ich Überstunden.
    Wenn die Arbeit in der Normalarbeitszeit gemacht wird und vorher und nachher passiv gereist wird, sehe ich Normalarbeitsstunden. (plus Reisezeiten)
    Hier kann der KV eine individuelle Entlohnung vorsehen.
    In meinem Schiffsreisebeispiel könnten sonst 8 Normalstunden plus16 Reisestunden täglich entstehen! (check KV)
    So ist ein Kostenvergleich zwischen einer Bahn- und Flugreise mit Einbindung der Reisezeiten unterschiedlich.

    #24875

    Danke für die Antwort. Wenn ich das ich das richtig verstehe ist unser Geschäftsführer im Unrecht und unseren Mitarbeitern stehen sehr wohl die oben genannten Zuschläge zu.
    Aber wo steht das geschrieben? In unserem KV finde ich dazu leider nichts.

    #24876
    Martin
    Teilnehmer

    Was sagt der KV zu Reisezeit?

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