Hallo,
prinzipiell sollten solche Fälle in der BV vereinbart sein. Wenn nichts davon drinnen steht, wird es schon schwieriger.
Beim Krankenstand ist es sehr einfach.
Wenn er an einem Tag Krank geschrieben ist, ist der ganze Tag ein Krankentag. Stundenweise oder halbe Krankentage gibt es nicht. Und wenn er/sie erst um 5 Uhr zum Arzt geht. Vielleicht schreibt der Arzt ihn/sie ja erst ab dem nächsten Tag krank (wird wohl so hoffentlich nicht sein).
Ansonsten Urlaub bzw. Zeitausgleich Stundenweise oder starkes Kopfweh ab 14 Uhr (Beispiel) kann nur den Effekt haben, dass an diesem Tag nur die Normalarbeitszeit (evtl. Schichtzeit was Gleitzeit wieder ein wenig ausschließt) erreicht werden kann. Kopfweh ab 16 Uhr, wenn dies bereits ausserhalb der Normalarbeitszeit sein sollte, wird bis 16 Uhr gerechnet. Danach hat er/sie Kopfweh auf Freizeit.
lg
hubert k.