Guten Abend,
ich bin erst eine angehende Personalverrechnerin, habe nächste Woche eine Prüfung und bin nur am Üben 🙂
Jetzt hätte ich eine Frage und zwar gäbe es hier ein Bsp. bei dem ich mich leider gar nicht auskenne.
Ich schreibe mal die Angabe hin und dann erst meine Frage.
Arbeiterin, Abrechnung Juni, Eintritt 12.06.2001, WEGUNFALL( erst am Ende des Arbeitstages) 06.04.-19.06.2011; Arbeitszeit Mo bis Fr jeweils 8h
Jetzt habe ich mein EFZG berechnet und ich habe 8 Wochen genommen und dann würde ich persönlich weiter mit den 50% Anspruch weitergehen, aber in meinem Bsp steht das der DN ab 04.06 von der GKK bezahlt bekommt?
Frage: Warum rechne ich nicht weiter mit dem nächsten Anspruch?
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen
Liebe Grüße