Arbeitslosengeld bei DN Kündigung

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  • #16063

    Liebes Forum:
    die Frage einer Dn lautet: „wenn ich selbst kündige habe ich ja für 4 wochen keinen anspruch auf arbeitslosengeld. wie ist dass wenn ich uel erhalte. werden die 4 wochen dann ab ende der uel gerechnet?“
    ich denke ja?

    lg
    gaby

    #23667

    Nein, gerechnet wird ab dem arbeitsrechtlichen Ende des Dienstverhältnisses, siehe auch § 11 Abs 1 AlVG:

    Arbeitslose, deren Dienstverhältnis in Folge eigenen Verschuldens beendet worden ist oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben, erhalten für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tage der Beendigung des Dienstverhältnisses an, kein Arbeitslosengeld.

    #23666

    vielen Dank!!!

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