Eine österreichische Firma schließt mit einer slowakischen Firma einen Werkvertrag mit dem Auftrag „Montage von Leitschienen ab“.
Die slowakische Firma bedient sich in Sub mit einzelnen „Selbstständigen“ welche zur Arbeitsleistung nach Österreich geschickt werden.
Die Aufsicht hat die österreichische Firma. Die Rechnungen gehen an die slowakische Firma, diese teilt sie dann auf die einzelnen „Subler“ auf.
Die slowakische Firma hat keine Betriebsstätte im Inland, die Dienstnehmer sind in der Slowakei versichert.
Ist die 20 % Abzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuliefern.
Ist für die Kommunalsteuer 70 % von Gestellungshonorar an die Gemeinde abzuliefern.