Hallo Pale,
meiner Erfahrung nach wird bei einer Kontrolle im Fall der ersten Verstöße (d.h. wenn die Firma nicht schon als Bösewicht aktenkundig ist) nicht gleich gestraft sondern einmal gemahnt.
Es erfolgt eine Art Nachschulung durch das Arbeitsinspektorat bzgl. Höchstgrenzen der Arbeitszeit usw.
Beim nächsten Mal hat die Firma aber sicher mit Strafen zu rechnen,
lg sabine
ps.: Es kann natürlich sein, dass das nur in unserem Fall war & das von Kontrolleur zu Kontrolleur unterschiedlich gehandhabt wird, eine Garantie gibts keine das die Firma straffrei davonkommt.