Arbeitsinspektorat Kontrolle

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  • #14454

    Hallo!

    Da bei uns einige Dienstnehmer gegen das AZG in geringem Maße verstoßen (ab und zu mal ein, zwei Stunden die erlaubte Tagesarbeitszeit überschreiten, bzw. auch die wöchentlich genehmigte), frage ich mich ob dies ein Arbeitsinspektor mit einer Strafe ahnden würde. Bei den geschützten Dienstnehmern halten wir uns exakt an die Beschränkungen.

    lg

    Pale

    #19981

    Hallo Pale,

    meiner Erfahrung nach wird bei einer Kontrolle im Fall der ersten Verstöße (d.h. wenn die Firma nicht schon als Bösewicht aktenkundig ist) nicht gleich gestraft sondern einmal gemahnt.

    Es erfolgt eine Art Nachschulung durch das Arbeitsinspektorat bzgl. Höchstgrenzen der Arbeitszeit usw.

    Beim nächsten Mal hat die Firma aber sicher mit Strafen zu rechnen,

    lg sabine

    ps.: Es kann natürlich sein, dass das nur in unserem Fall war & das von Kontrolleur zu Kontrolleur unterschiedlich gehandhabt wird, eine Garantie gibts keine das die Firma straffrei davonkommt.

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