Der bestehende Kollektivvertrag (Elektro- Elektronikindustrie) regelt zum Themas „Arbeit am 24. und 31. Dezember“ folgendes:
Der 24. Dezember ist ganztags, der 31. Dezember ab 12 Uhr arbeitsfrei. Bei Schichtarbeit endet die Normalarbeitszeit der Nachtschicht vom 23. auf den 24. Dezember spätestens um 6 Uhr. Es gebührt die Fortzahlung des Entgeltes für die Normalarbeitszeit.
Mitarbeiter ist am 31.12. den ganzen Tag nicht im Unternehmen und möchte für diesen Tag Urlaub haben. In vielen Betrieben ist es üblich, dass für den 31.12. ein halber Tag Urlaub herangezogen wird. Nachdem ein halber Urlaubstag nicht im Sinne des Urlaubsgesetz ist, kann in dieser Konstelation ein ganzer Tag Urlaub abgezogen werden?? Oder müsste die fixtive Arbeitszeit für den 31.12. ermittelt werden und nur die Zeiten nach 12.00 Uhr können mit Zeitausgleich oder ähnlichem abgedeckt werden??