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- Dieses Thema hat 9 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre, 1 Monat von svnu.
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29.4.2008 um 10:42 Uhr #14552
Ab heuer müssen, wenn man per Elda die Abmeldungen durchführt, keine Arbeitsbescheinigungen mehr ausgefüllt werden. Leider verlangt aber das AMS Kärnten diese noch immer. Hat jemand bereits Erfahrung damit???
29.4.2008 um 17:21 Uhr #20197Hallo!
Bei uns im Land Salzburg wird die Arbeitsbescheinigung auch noch immer verlangt. Das braucht halt wahrscheinllich noch ein bißchen Zeit, bis das alles funktioniert… oder der Wille da ist?! 😉
Liebe Grüße
Andrea19.9.2008 um 13:42 Uhr #20198Hallo,
ich habe heute vom AMS nachstehende Antwort erhalten. Bei Rückfrage wegen UE bzw UA wurde auf eine Fehlinfromation verwiesen.
Liebe Grüße
Peter Gobermarianne eggl/961/AMS
19.09.2008 13:01An
silvia broser/961/AMS@AMS
KopieThema
Antwort: WG: Weiterleitung SB-HelpcenterVerknüpfungSehr geehrter Herr Gober!
Die Arbeitsbescheinigung kann entfallen, wenn auf der GKK-Abmeldung folgende zusätzliche Einträge vorhanden sind:
– Lösungsgrund des Dienstverhältnisses
– ob und wie lange eine Urlaubsersatzleistung gewährt wurde (genaues Datum)
– vermerkt ist, ob eine UE oder eine UA geleistet wurde
– das Datum der Abmeldung bei der GKKmit freundlichen Grüßen
Mag. (FH) Marianne Eggl
Abt. Leiterin Service für Unternehmen
stv. Leiterin
AMS Dresdner Straße
Tel.: 01/87871-21100
Fax.: 01/87871-21189
marianne.eggl@ams.at
http://www.ams.at19.9.2008 um 14:37 Uhr #20199Die Daten gebe ich bei der Arbeitsbescheinigung immer bekannt und das AMS Kärnten verlangt die Arbeitsbescheinigungen trotzdem noch immer.
6.10.2008 um 13:13 Uhr #20200Hallo,
ich habe auf der ELDA-Homepage die Ursache gefunden.12.08.2008 – Arbeitsbescheinigung weiter bis Jahresende notwendig12.08.2008 – Arbeitsbescheinigung für AMS weiterhin notwendig!
Entgegen anderslautender Auskünfte müssen immer noch Arbeitsbescheinigungen – voraussichtlich bis Ende des Jahres – an das AMS ausgestellt werden.
Ursache ist eine Verzögerung bei der technischen Umsetzung des Zugriffs des AMS auf Abmeldungen zur Sozialversicherung.Liebe Grüße
Peter Gober7.10.2008 um 9:37 Uhr #20201Danke!
18.6.2009 um 10:28 Uhr #20203Komischerweise werden noch immer von einigen Bearbeitern des AMS Kärnten Arbeitsbescheinigungen von Dienstnehmer verlangt. Dass die technische Umsetzung noch nicht gegeben ist, kann ich mir nicht vorstellen – da es Bearbeiter abhängig ist.
Bin ich noch verpflichtet diese auszustellen???
18.6.2009 um 19:50 Uhr #20204Meines Wissens ist der § 46 Abs. 4 AlVG nicht geändert worden. Es besteht also weiterhin die Pflicht, die Arbeitsbescheinigung auszustellen, wenn es das AMS verlangt. Auch der § 71 AlVG, der das grundlose Verweigern der Bescheinigung mit Geldstrafe ahndet, gilt nach wie vor. Ich weiß nicht, ob der Verweis auf die Elda-Meldungen das Verweigern der Bescheinigung rechtfertigt.
19.6.2009 um 8:04 Uhr #20202Natürlich verweigere ich die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung nicht. Ich frage mich nur, wieso es Bearbeiter abhängig ist dass diese verlangt wird und es stellt sich die Frage warum ändert man etwas, wenn es nach 1 1/2 Jahren noch immer nicht durchgeführt wird.
24.8.2009 um 15:57 Uhr #20205Es gibt Kollegen, die sich mit der Obrigkeit anlegen und sich querstellen- zu Recht, sicherlich
Da ändert aber nichts daran, dass man noch immer nicht von überall aus auf die Daten zugreifen kann-
-ich stells halt auch aus, was solls.Nur, wenn man 2000 DN abrechnet und bei der Hälfte eine monatliche Fluktuation hat, dass man im Papierkram sowieso schon untergeht, überlegt man sich das durchaus, versteh ich.
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