Arbeitsbescheinigung

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  • #14552

    Ab heuer müssen, wenn man per Elda die Abmeldungen durchführt, keine Arbeitsbescheinigungen mehr ausgefüllt werden. Leider verlangt aber das AMS Kärnten diese noch immer. Hat jemand bereits Erfahrung damit???

    #20197

    Hallo!

    Bei uns im Land Salzburg wird die Arbeitsbescheinigung auch noch immer verlangt. Das braucht halt wahrscheinllich noch ein bißchen Zeit, bis das alles funktioniert… oder der Wille da ist?! 😉

    Liebe Grüße
    Andrea

    #20198

    Hallo,

    ich habe heute vom AMS nachstehende Antwort erhalten. Bei Rückfrage wegen UE bzw UA wurde auf eine Fehlinfromation verwiesen.

    Liebe Grüße
    Peter Gober

    marianne eggl/961/AMS
    19.09.2008 13:01

    An
    silvia broser/961/AMS@AMS
    Kopie

    Thema
    Antwort: WG: Weiterleitung SB-HelpcenterVerknüpfung

    Sehr geehrter Herr Gober!

    Die Arbeitsbescheinigung kann entfallen, wenn auf der GKK-Abmeldung folgende zusätzliche Einträge vorhanden sind:

    – Lösungsgrund des Dienstverhältnisses
    – ob und wie lange eine Urlaubsersatzleistung gewährt wurde (genaues Datum)
    – vermerkt ist, ob eine UE oder eine UA geleistet wurde
    – das Datum der Abmeldung bei der GKK

    mit freundlichen Grüßen

    Mag. (FH) Marianne Eggl
    Abt. Leiterin Service für Unternehmen
    stv. Leiterin
    AMS Dresdner Straße
    Tel.: 01/87871-21100
    Fax.: 01/87871-21189
    marianne.eggl@ams.at
    http://www.ams.at

    #20199

    Die Daten gebe ich bei der Arbeitsbescheinigung immer bekannt und das AMS Kärnten verlangt die Arbeitsbescheinigungen trotzdem noch immer.

    #20200

    Hallo,
    ich habe auf der ELDA-Homepage die Ursache gefunden.

    12.08.2008 – Arbeitsbescheinigung weiter bis Jahresende notwendig12.08.2008 – Arbeitsbescheinigung für AMS weiterhin notwendig!
    Entgegen anderslautender Auskünfte müssen immer noch Arbeitsbescheinigungen – voraussichtlich bis Ende des Jahres – an das AMS ausgestellt werden.
    Ursache ist eine Verzögerung bei der technischen Umsetzung des Zugriffs des AMS auf Abmeldungen zur Sozialversicherung.

    Liebe Grüße
    Peter Gober

    #20201

    Danke!

    #20203

    Komischerweise werden noch immer von einigen Bearbeitern des AMS Kärnten Arbeitsbescheinigungen von Dienstnehmer verlangt. Dass die technische Umsetzung noch nicht gegeben ist, kann ich mir nicht vorstellen – da es Bearbeiter abhängig ist.

    Bin ich noch verpflichtet diese auszustellen???

    #20204

    Meines Wissens ist der § 46 Abs. 4 AlVG nicht geändert worden. Es besteht also weiterhin die Pflicht, die Arbeitsbescheinigung auszustellen, wenn es das AMS verlangt. Auch der § 71 AlVG, der das grundlose Verweigern der Bescheinigung mit Geldstrafe ahndet, gilt nach wie vor. Ich weiß nicht, ob der Verweis auf die Elda-Meldungen das Verweigern der Bescheinigung rechtfertigt.

    #20202

    Natürlich verweigere ich die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung nicht. Ich frage mich nur, wieso es Bearbeiter abhängig ist dass diese verlangt wird und es stellt sich die Frage warum ändert man etwas, wenn es nach 1 1/2 Jahren noch immer nicht durchgeführt wird.

    #20205

    Es gibt Kollegen, die sich mit der Obrigkeit anlegen und sich querstellen- zu Recht, sicherlich
    Da ändert aber nichts daran, dass man noch immer nicht von überall aus auf die Daten zugreifen kann-
    -ich stells halt auch aus, was solls.

    Nur, wenn man 2000 DN abrechnet und bei der Hälfte eine monatliche Fluktuation hat, dass man im Papierkram sowieso schon untergeht, überlegt man sich das durchaus, versteh ich.

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