Arbeitsaufzeichnung bei Telearbeit

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  • #16260

    Guten Tag!
    Zuerst einmal vielen Dank für dieses Forum, das für mich schon sehr viele wertvolle Hinweise enthielt.
    Nun meine Frage:
    ich muss einen Dienstnehmer – Telearbeitsplatz/technischer Zeichner – abrechnen, der in unserer Firma ca. 50 % arbeitet. Bei den Arbeitsaufzeichnungen hat er mir immer nur die Stunden angegeben, jedoch nicht die genauen Arbeitszeiten. Er macht dies deshalb, weil er diese Arbeit oft am Wochenende bzw. nach 19.00 Uhr macht. In seinem Dienstvertrag steht nichts Genaues, wie die Arbeitszeiten aufgeteilt sein sollen.
    Reicht diese Aufzeichnung für eine Kontrolle, oder muss er die genauen Zeiten angeben (Gefahr von Überstunden?)
    Danke für eure Antwort und ein schönes Pfingstwochenende.

    Liebe Grüße
    Margret

    #24072

    Hallo!

    Der Grundsatz lautet: Die genauen Arbeitszeiten (nicht nur das Ausmaß, sondern auch von bis) sind zwingend aufzuzeichnen!

    LG

    #24073

    Guten Abend,
    da ich auf Urlaub war, erst jetzt mein Dank für die Antwort.
    Einen schönen Sommer und liebe Grüße
    Margret

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