Hallo,
ich habe folgende Frage. Dienstnehmerin geht in die Wochenhilfe im April 2010.
AUEB für Wochenhilfe; Berechnung Nettoverdienst für Jänner bis März 2010 (3 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles)
Gehalt brutto EUR 2.000,00
Fahrtkosten SV-frei EUR 40,00
Gesamt brutto EUR 2.040,00
SV laufend nur vom Gehalt, da SV-freie Fahrtkosten nicht mitgerechnet werden sollen.
SV 18,07% (Angestellte) EUR 361,40
Gehalt EUR 2.000,00
-SV -EUR 361,40
-LST 2000,00 Gehalt
– 361,40 SV-DNA
– 20,00 ÖGB Beiträg
BMG = 1618,60 *36,5% = 590,79
-369,18 = -EUR 229,39
NETTO wäre EUR 1409,21
abzüglich ÖGB -EUR 20,00
AUSZAHLUNGSBETRAG EUR 1.389,21
Meine Frage dazu;
Da es in Formular nur heißt Arbeitsverdienst netto = SV-plichtiges Entgelt abzüglich gesetzlicher Abzüge (SV und LST) aber nicht ÖGB (vermindert den gesetzlichen Abzug) bin ich nicht sicher, ob ich den ÖGB Beitrag berücksichigen muss!
Vielleicht kann jemand helfen. Danke!
LG
Wolf