Arbeits- und Entgeltsbestätigung WOHI, ÖGB

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  • #15575

    Hallo,

    ich habe folgende Frage. Dienstnehmerin geht in die Wochenhilfe im April 2010.

    AUEB für Wochenhilfe; Berechnung Nettoverdienst für Jänner bis März 2010 (3 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles)

    Gehalt brutto EUR 2.000,00
    Fahrtkosten SV-frei EUR 40,00
    Gesamt brutto EUR 2.040,00

    SV laufend nur vom Gehalt, da SV-freie Fahrtkosten nicht mitgerechnet werden sollen.
    SV 18,07% (Angestellte) EUR 361,40

    Gehalt EUR 2.000,00
    -SV -EUR 361,40
    -LST 2000,00 Gehalt
    – 361,40 SV-DNA
    – 20,00 ÖGB Beiträg
    BMG = 1618,60 *36,5% = 590,79
    -369,18 = -EUR 229,39

    NETTO wäre EUR 1409,21

    abzüglich ÖGB -EUR 20,00

    AUSZAHLUNGSBETRAG EUR 1.389,21

    Meine Frage dazu;

    Da es in Formular nur heißt Arbeitsverdienst netto = SV-plichtiges Entgelt abzüglich gesetzlicher Abzüge (SV und LST) aber nicht ÖGB (vermindert den gesetzlichen Abzug) bin ich nicht sicher, ob ich den ÖGB Beitrag berücksichigen muss!

    Vielleicht kann jemand helfen. Danke!

    LG

    Wolf

    #22521
    ingridB
    Teilnehmer

    Hallo Wolf,
    unter gesetzlichen Abzügen sind nur SV und LSt gemeint. Du mußt den Nettobetrag und nicht den Auszahlungsbetrag anführen.

    Man stelle sich vor die DNin hätte vl noch eine Vorschußrückzahlung, Exekutionszahlungen o.ä. zu leisten.
    Solche Abzüge nach Ermittlung des Nettoeinkommens dürfen die Basis für den Wochenhilfeanspruch keinesfalls schmälern.
    LG
    Ingrid
    PS Der Gewerkschaftsbeitrag verringert nicht direkt die gesetzlichen Abgaben, sondern er verringert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

    #22519

    Hallo Ingrid,

    danke für die Antwort. Wenn ich dich richtig verstanden haben, dann laß ich bei der Berechnung des Nettoverdienstes den ÖGB – Beitrag schon weg. Nur SV und LSt abziehen (ohne Verminderung der LSt BMG durch den ÖGB-Beitrag. So als ob die Dienstnehmerin keinen ÖGB-Beitrag zahlen würde.

    Wolf

    #22520
    ingridB
    Teilnehmer

    Du hast mich missverstanden.

    Berechnet wird ganz „normal“ (also lohnsteuerliche Begünstigung wird natürlich gerechnet). So erhältst du den Nettobezug, der im Formular verlangt wird.
    Dein Betrag für das Fomular ist 1409,21.

    Ich hoffe, ich konnte es jetzt deutlich machen.
    Schönen Abend.
    Ingrid

    #22522

    ja, danke!

    LG
    Wolf

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