Hallo,
mein Dienstgeber hat einen freien Dienstnehmer,
der sich bei uns krank gemeldet hat.
Nun erhielten wir von der GKK einen Anruf,
dass diese die Arbeits- und Entgeltbestätigung benötigen würden.
Der Dienstnehmer war zu folgenden Zeiten im Krankenstand:
11.08. – 16.08.2008 im Krankenhaus
17.08. – 14.09.2008 zu Hause
15.09. – 26.09.2008 im Krankenhaus
27.09. – laufend zu Hause
Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich zum 09.10.2008 gelöst.
Hier nun meine Fragen:
1) Hätte er für die Zeit vom 11.08. – 09.10.2008 ein Entgelt erhalten müssen?
2) Wir haben Entgelt ausbezahlt? Wenn kein Anspruch kann dies rückgefordert werden?
3) Beiträge auch von GKK rückforderbar?
4) Was muss ich beim Ausfüllen der Arbeits- und Entgeltbestätigung beachten?
Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe.
Manuela