Arbeits- und Entgeltbestätigung

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahre von Roland.
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  • #14321

    Ein Dienstnehmer war bei uns vom 8.10.-5.11. beschäftigt. Danach wieder von 12.11.-22.11. Bei der Arbeits- und Entgeltbestätigung wird nach dem Entgelt ohne SZ im letzten Beitragszeitraum vor dem Ende des vollen Entgeltanspruches gefragt. Dies wäre somit das Entgelt für den 12.-22.11. ist dies korrekt??
    Danke.

    #19671

    Hallo catwisel11!

    Korrekt.
    Siehe dazu die Erläuterungen zum Formular A+E:

    „Kommt ein zuletzt vorangegangener Beitragszeitraum nicht in Betracht, weil entweder das Beschäftigungsverhältnis noch nicht so lange besteht oder weil der Dienstnehmer (z. B. bei Wiedererkrankung) in dem zuletzt vorangegangenen Beitragszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit kein beitragspflichtiges Entgelt erhalten hat, so ist das beitragspflichtige Entgelt des laufenden Beitragszeitraumes auszuweisen.“

    Eins ist mir allerdings jetzt unklar.
    Warum ist eine Arbeits- und Entgeltbestätigung zu übermitteln? – DN müsste ja noch vollen EFZ-Anspruch beim DG haben? ❓

    LG

    #19672

    Am 5.11. wurde das Dienstverhältnis in Probe DG beendet. Am 22.11. hat der Dienstnehmer das Dienstverhältnis beendet (Probe DG), da er wo anders anfangen wollte. Von uns wurde er korrekt abgemeldet. Jetzt haben wir von der GKK die Entgeltbestätigung zum Ausfüllen erhalten. Nach tel. Auskunft der GKK ist er seit 24.11. im Krankenstand.

    #19673

    Hallo catwisel11!

    Alles klar – Danke!

    Lg

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