Hallo catwisel11!
Korrekt.
Siehe dazu die Erläuterungen zum Formular A+E:
„Kommt ein zuletzt vorangegangener Beitragszeitraum nicht in Betracht, weil entweder das Beschäftigungsverhältnis noch nicht so lange besteht oder weil der Dienstnehmer (z. B. bei Wiedererkrankung) in dem zuletzt vorangegangenen Beitragszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit kein beitragspflichtiges Entgelt erhalten hat, so ist das beitragspflichtige Entgelt des laufenden Beitragszeitraumes auszuweisen.“
Eins ist mir allerdings jetzt unklar.
Warum ist eine Arbeits- und Entgeltbestätigung zu übermitteln? – DN müsste ja noch vollen EFZ-Anspruch beim DG haben? ❓
LG