Hallo,
habe eine Frage bezüglich Werbekosten (Arbeitsmittel) in der Arbeitnehmerveranlagung.
Es geht um folgendes:
– Ich war bis 10/2014 per Festanstellung beschäftigt und seit dem arbeitslos gemeldet.
– Bin dabei eine Firma zu gründen und als Freelancer zu arbeiten, das wird ca. 04/2015 passieren.
– In 11/2014 habe ich mir einen Laptop gekauft im Wert von 2300 welcher vorrangig für meine Tätigkeit als Freelancer eingesetzt wird.
Ich habe gehört das auch vor der Firmengründung gekaufte Arbeitsmittel, steuerlich absetzbar sind.
Was ich mich nun Frage ist, soll ich diesen Laptop in der Arbeitnehmerveranlagung für 2014 bei den Arbeitsmittel dazugeben,
oder soll ich diesen einfach mal ignorieren, und dann wenn das Gewerbe angemeldet ist diesen mit aufnehmen als Arbeitsmittel für die Firma.
Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?
Schöne Grüße
Markus