Arbeitnehmerveranlagung – Pendlerpauschale

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    Beiträge
  • #16279

    Hallo liebe Forumgemeinde,

    wieso wirkt sich die Pendlerpauschale bei der Berechnung unter Fininazonline nicht dementsprechend aus?
    Hab unter Werbungskosten den Jahresbetrag (2016€) eingegeben.
    Ich verdiene ca. 30000€ im jahr (Brutto)

    Berechnung mit PP : ca 330€
    Berechnung ohne PP: -37€

    Was passiert mit den 2016€, ich kenn mich einfach nicht mehr aus!

    lg

    #24119
    biggi
    Teilnehmer

      Die PP (2016,-) vermindert das steuerpflichtige Einkommen, wird nicht als ganzes ausbezahlt.

      Der Endbetrag kommt mir aber trotzdem etwas wenig vor. Was hast Du sonst noch eingetragen?

      Liebe Grüße

      Biggi

      #24121

      wie viel stehen mir eigentlich zu?
      Hab aber den Arbeitgeber gewechselt, war aber kein TAG Arbeitslos!
      Bei dem 1 AG hab ich die PP zum Gehalt bekommen und beim 2 nicht!
      Vl ist das der Grund.
      Hab auch das WG UND UG zur gänze ausbezahlt bekommen und nicht aliqoute!

      Sonst hab ich nichts dazugegeben!

      lg

      #24122

      ic3m4n hat geschrieben:
      > wie viel stehen mir eigentlich zu?
      > Hab aber den Arbeitgeber gewechselt, war aber kein TAG Arbeitslos!
      > Bei dem 1 AG hab ich die PP zum Gehalt bekommen und beim 2 nicht!
      1 AG von Jänner bis März = 505€ PP
      2 AG =1502€ PP
      > Vl ist das der Grund.
      > Hab auch das WG UND UG zur gänze ausbezahlt bekommen und nicht aliqoute!
      >
      > Sonst hab ich nichts dazugegeben!
      >
      > lg

      #24123
      biggi
      Teilnehmer

        Bei der Veranlagung kann sich nur das 2. PP, das nicht schon berücksichtigt wurde, auswirken.

        Da, wie gesagt, das PP nur die Steuerbemessungsbasis verringert, ist der Betrag, der dann rauskommt, schwer vorauszusagen, besonders bei unterschiedlichen Einkommen und 2 Arbeitgebern.

        Kann man sich nicht online auch das Berechnungsblatt zeigen lassen?

        Liebe Grüße

        Biggi

        #24120

        1502€ für die 2. PP hab ich bei der ANV berücksichtigt.
        Ich hab es berechnet siehe ersten Beitrag!

        Berechnung mit PP : ca 330€
        Berechnung ohne PP: -37€

        lg

        #24118
        biggi
        Teilnehmer

          Bei der Arbeitnehmerveranlagung auf Finanzonline gibt es die Auswahl „Vorausberechnung mit Berechnungsblatt“ – am Schluss vorm Einreichen, da siehst Du dann, wie das Ergebnis zustande kommt.

          Ohne genaue Zahlen – lfd. Einkommen, Sonderzahlungen u.a. – ist es schwer zu erraten, warum der Endbetrag nicht höher ist.

          Liebe Grüße

          Biggi

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