arbeitnehmerveranlagung frage

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  • #14484

    hallo, ich habe gehört dass man nachdem man die arbeitnehmerveranlagung gemacht hat sie aber auch wieder zurück nehmen kann (rückgängig machen). stimmt das und was muß ich da machen?

    #20056

    Hallo Sybille,

    ja – die Möglichkeit steht offen (auch wenn es sich jetzt dabei nicht um eine PV-Frage handelt 😉 )
    Du kannst den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung innerhalb der Rechtsmittelfrist (1 Monat ab Zustellung; sofern die Veranlagung bereits erfolgte) oder auch nach Abgabe der Erklärung (wenn noch keine Veranlagung erfolgte) schriftlich zurücknehmen –> Schreiben an dein FA.
    Möglich ist dies allerdings nur, wenn es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt.

    Schöne Ostern
    Stefan

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