Ein kniffliger Fall beschäftigt mich – vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt
Dienstnehmer (kfm.Ang.) ist jeden Monat bis zum 20.d.Monats in Wien (Filiale) beschäftigt – dann bis Monatsende in der Zentrale in OÖ.
Dienstnehmer hat Hauptwohnsitz in OÖ (Haushalt mit volljährigem Kind) und pendelt in dieser Zeit in die Zentrale.
Nebenwohnsitz bei Gatten in NÖ und pendelt täglich in die Filiale nach Wien.
Da die Überwiegenheit des Pendelns von Wien nach NÖ zutrifft, wird die Pendlerpauschale entsprechend verrechnet.
Was kann der Dienstnehmer jetzt bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?
Heimfahrten jeweils am Wochenende von OÖ nach NÖ bzw. umgekehrt – in welchem Umfang?
Kosten für doppelte Haushaltsführung (Kosten Wohnung in OÖ bezahlt Dienstnehmer, Kosten Wohnung in NÖ bezahlt Ehegatte) – ?
Vielleicht kann mir jemand Anhaltspunkte geben.
Vielen Dank
Berta