Guten Tag,
Es wäre sehr nett wenn Sie mir ein paar Fragen beantworten könnten zur Arbeitnehmerveranlagung:
1. wie schreibe ich die Pendlerpauschale ab bzw. berechne ich sie bei:
– Arbeitseintritt: 01.04.2012 – eine Wegstrecke = 20,8 km
– Arbeitseintritt: 23.05.2012 – eine Wegstrecke = 13,5 km
2. Weiters hätte ich noch gerne gewusst ob mein Partner und ich bei den Kinderfreibetrag von 132 Euro angeben dürfen. (Wir wohnen mit unserem Sohn beide gemeinsam im selben Haushalt)
3. hätte ich noch gerne gewusst:
Kann ich die Kindergartenkosten abschreiben?
im Burgenland ist es so dass es einen Zuschuss vom Land gibt.
Ich habe von Juni bis Dez. 2012 insgesammt 385 Euro Kindergartengeld bezahlt und 280 Euro vom Land zurück bekommen. Kann ich die Differenzsumme von 105 Euro bei Aussergewöhnliche Belastung Kinderbetreuung angeben?
4. und als letztes hätte ich noch gerne gewusst wofür der Freibetragsbescheid gut sein soll?
Ich klicke da immer an dass ich keinen Freibetragsbescheid wünsche, allerdings hab ich keine Ahnung was das sein soll und welche Vor- oder Nachteile es hätte wenn ich den Freibetragsbescheid nehmen würde.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Freundliche Grüße