Arbeitnehmerveranlagung 2009

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  • Dieses Thema hat 9 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre von Roland.
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  • #15450

    Hallo,

    in der „neuen“ Arbeitnehmerveranlagung kann man auch Kinderbetreuungskosten geltend machen.

    Meine Tochter hatte von Januar bis Juli 2009 Kinderbetreuungskosten in einem privaten Kindergarten.
    Frage? Kann ich diese bei der Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltend machen und wieviel?

    Danke für schnelle Rückantworten!

    #22191

    Liebe Roswitha!

    Ja, als außergewöhnliche Belastung bis EUR 2.300,- pro Jahr.
    Siehe dazu § 34 Abs. 9 EStG.

    LG

    #22198

    Hallo!

    Hätte dazu auch noch eine Frage, ist es egal ob Mutter oder Vater die Kingergartenkosten in der Areibnehmerver. angeben, oder beide die hälfte oder wie?

    Die Kosten haben wir uns immer geteilt – also meine Lebensgefährtin und ich.

    Danke!
    Jürgen

    #22197

    Servus Jürgen!

    Ich würde es so aufteilen, dass steuerlich „am meisten rausschaut“.
    Grundsätzlich ist natürlich, wenn ihr beide euch die Kosten geteilt habt, die Aufteilung bei den agBel. O.K.

    LG

    #22192

    Danke dann werd ich das mal mit der „Vorberechnung“ im FinanzOnline ermitteln wo am meisten herauskommt

    1. Alles bei mir
    2. Alles bei ihr
    3. Bei jedem die Hälfte (als gesamt beider Kinder : 2)

    Danke!

    #22194

    Lieber Jürgen!

    Genau!

    LG

    #22195

    Danke!!

    #22193

    Gerne!!!

    LG

    #22196

    Hallo Roland,

    danke für Deine Antwort. Habe mir das neue Arbeitsnehmerverlagungsformular angesehen.

    Kinderbetreuungskosten kann ich unter Kinder eingeben.

    Kann ich ebenso 50 / 50 angeben. Mein Mann muss aber auch Alimente bezahlen, somit muss er ein weiteres Kind miteingeben – oder ?
    Ebenso verwirrend ist es im Formular – muss man da irgendwo Kindergarten eingeben. Und unter Kinderbetreuung muss ich nur den Betrag eingeben?
    Der Punkt lebt Kind in gemeinsamen Haushalt gestaffelt von 220,– EUR bis…… kreuze ich ja auch an oder ? Habe ich nämlich gemacht und es wirft mir
    Fehler aus?

    Liebe Grüße
    Roswitha

    #22199

    Liebe Roswitha!

    Im Punkt 2.1 Kinderfreibetrag könnt ihr für eure eigenen Kinder am besten je 132,– Kinderfreibetrag geltend machen (ich glaube, ihr arbeitet ja beide, oder?), das ist steuerlich günstiger als wenn nur einer von euch die 220,– beantragt.
    Dein Mann kann dann noch unter dem Punkt 2.2 den Kinderfreibetrag von 132,– für das „andere“ Kind beanspruchen, daher muss auch dieses Kind aufs Formular!

    Im Punkt 4.1 schließlich könnt ihr die Kindergartenkosten absetzen, da gehört einfach der Jahresbetrag rein.

    Alles klar?

    LG

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