Hallo!!
Jemand beginnt im September 2006 neben der Arbeit ein FH-Abendstudium.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 möchte er so viele Ausbildungskosten wie möglich geltend machen.
Bei Studiengebühr, Kosten f. Lehrbücher, Taschenrechner etc. sehe ich kein Problem.
Aber:
Die FH ist ca. 50 km von der Wohnung bzw. vom Arbeitsplatz entfernt.
2 bis 3 mal pro Woche sind dort Vorträge zu besuchen.
Würde er diesen Weg mit dem Zug fahren, könnte man die Kosten für die Fahrkarten als Ausbildungskosten geltend machen.
Er fährt aber mit dem Auto.
Kann man hier fiktives km-Geld (mit € 0,38 je km) ansetzen?
Oder könnte man den Preis für die Bahnkarten (weil in diesem Fall billigstes öffentliches Verkehrsmittel) als Ausbildungskosten geltend machen?
Was meint ihr?
Schöne Grüße,
Johann