Arbeitnehmerveranlagung 2006 – Ausbildungskosten

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  • #13652

    Hallo!!

    Jemand beginnt im September 2006 neben der Arbeit ein FH-Abendstudium.

    Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 möchte er so viele Ausbildungskosten wie möglich geltend machen.

    Bei Studiengebühr, Kosten f. Lehrbücher, Taschenrechner etc. sehe ich kein Problem.

    Aber:
    Die FH ist ca. 50 km von der Wohnung bzw. vom Arbeitsplatz entfernt.
    2 bis 3 mal pro Woche sind dort Vorträge zu besuchen.
    Würde er diesen Weg mit dem Zug fahren, könnte man die Kosten für die Fahrkarten als Ausbildungskosten geltend machen.
    Er fährt aber mit dem Auto.
    Kann man hier fiktives km-Geld (mit € 0,38 je km) ansetzen?
    Oder könnte man den Preis für die Bahnkarten (weil in diesem Fall billigstes öffentliches Verkehrsmittel) als Ausbildungskosten geltend machen?

    Was meint ihr?

    Schöne Grüße,

    Johann

    #18169

    Hallo Johann,

    also meine Meinung:

    die Reisekosten sind voll abzugsfähig (ich würde das km-Geld ansetzen), wenn das Studium berufl. veranlaßt ist, kein Esoterik-Studium und so… 😆
    sondern Fortbildung, Ausbildung, Umschulung…

    Siehe dazu Arbeitsbuch Oberlaa 2006 S.36-37.

    Liebe Grüße
    Andrea

    #18170

    Hallo Johann und Andrea!

    Möchte die Antwort von Andrea bestätigen und noch hinzufügen, dass für die ersten 5 Kurstage (da Entfernung größer als 25 km) auch Diäten als Werbungskosten angesetzt werden können.

    LG

    #18171

    Hallo Andrea,
    Hallo Roland!

    Vielen Dank für eure Beiträge!!

    Schöne Grüße,

    Johann

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