Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Bei uns (Unternehmen mit Sitz in Ö) beginnt ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz ebenfalls in D zu arbeiten. Soweit ich es richtig verstanden habe brauche ich ihn nicht in Ö bei der GKK anmelden, da er in D versichert wird.
Aber wie funktioniert die Anmeldung in D? Wohin muss ich mich wenden? Wie komme ich zum Formular A1 oder muss sich darum der Dienstnehmer kümmern. Rechnet jemand so einen Fall in der LV ab, denn auch hier weiß ich nicht, ob ich die Beiträge dann an irgendeine Kasse in D abführen muss oder ob der DN das macht, das gleiche ist mit der LSt., DB, DZ, etc. falls es sowas in D überhaupt gibt…
Lg Birgit