Arbeiten am FT – UT?

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 19 Jahre von Anonymous.
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  • #13178

    Wir sind ein Betrieb mit KV Hotel/Gastgewerbe, ABGB und AngG. Einige unserer DN (Koch, Kellner, Bademeister, Trainer, Rezeption, . . .) haben auch am FT Dienst. Wenn jetzt ein/e DN Arbeiter/in am FT frei haben möchte, muß er/sie dann einen UT konsumieren, oder ist hier anders vor zugehen?

    lg tamara

    #17033

    Liebe Tamara,
    der Feiertag gilt auch im Gastgewerbe als Feiertag, d.h. grundsätzlich besteht kein Unterschied:

    Fällt auf einen Tag, an dem der AN gearbeitet hätte ein Feiertag, gibt es folgende Möglichkeiten:

    ·der AN arbeitet nicht: Bezahlung des Feiertagsentgelts;
    ·der AN arbeitet trotzdem: Bezahlung des Feiertagentgelts plus
    o Feiertagarbeitsentgelt, oder
    o Gewährung eines bezahlten
    Ersatzruhetags.

    Es bleibt daher kein Raum für einen Urlaubstag, da er wenn er dienstfrei bekommt lediglich „seinen“ Feiertag tatsächlich konsumiert.

    Sollte die Frage anders gemeint sein, melde dich nochmals.

    Liebe Grüße
    e.k.

    #17034

    Gibt es nicht eigentlich noch eine 3. Variante für die Möglichkeit des Feiertages:
    Wenn laut Turnus/Dienstplan der DN an dem Feiertag gar nicht gearbeitet hätte, dieser Feiertag also auf einen für ihn ohnehin freien Tag fällt, dann ist er doch nicht zusätzlich abzurechnen. Dann ist es so als ob für einen Büromitarbeiter der Feiertag auf einen SA/SO fällt. Pech gehabt!

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