Arbeiten am Feiertag

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  • #13499

    Wer kann mir helfen und sagen, ob ich entstandene Arbeitsstunden an einem Feiertag richtig abrechne??

    z. B. Angestelle, Arbeitszeit v. MO-DO 8-16 Uhr. Angestellte arbeitet z. B. am Ostermontag 9 Stunden.
    ich würde es so abrechnen

    1500,– Bruttogehalt
    69,36 – Gehalt
    69,36 + Feiertagsentgeld
    69,36 + Feieretagsarbeitsentgelt (Zuschlag für Feiertagsarbeit 100 %)
    8,67 + ÜStd.-Grundlohn
    8,67 + 100 % Zuschlag

    so würde ich das abrechnen, doch dann wurde mir gesat, dass die kompletten 9 Std. als Überstunden gerechnet werden. Also 9 Std. Grundlohn normal mit dem Gehalt + 9 Std. für den Feiertag + 9 Std. 100 % Zuschlag.
    Ich bin mir sicher, dass ich das schon richtig abrechne, aber man kann sich ja auch irren. Nachdem „der ORTNER“ als Bibel in der PV gitl, bin ich mir sicher, dass ich hier die richtige Auskunft bekomme. Danke für die Auskunft lg Ingrid

    #17800

    Hallo Ingrid!

    Deine Abrechnung schaut grundsätzlich sehr gut aus, ob sie aber ganz richtig ist, kann ich von hier nicht beurteilen, weil mir dein KV nicht bekannt ist.

    Die Information, dass die Feiertagsstunden als Überstunden abgerechnet werden müssen, ist falsch.

    Richtig ist:
    Während der sonst üblichen Normalarbeitszeit (lt. deiner Angabe 8 Stunden) = Feiertagsarbeitsentgelt – grundsätzlich ohne Zuschlag, außer der KV ordnet einen an – Anwendung des Normalteilers, außer der KV besagt Besseres für den AN!
    Über der NAZ (also die 9. Stunde) = Feiertagsüberstunde (bestehend aus Grundlohn und Zuschlag, den wieder der KV bestimmt!) – Anwendung des Überstundenteilers!

    LG und noch ein schönes Wochende 😀

    #17801

    hallo Roland

    danke für die schnelle auskunft.

    es handelt sich hier nicht um einen speziellen kv, sondern nur um die grundsätzliche abrechnung. also wenn du auch der meinung bist, dass es so passt, ich es auch an der wifi so gelernt habe, wird es schon stimmen.

    danke nochmal und schönes wochenende

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