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  • #14559
    Dani S.
    Teilnehmer

      Hallo Leute,

      ich habe irgendwo mal gelesen, dass ich ab 01.01.08 Ausländer nicht mehr innerhalb von 3 Tagen beim AMS melden muss.

      Stimmt das? Wo finde ich eine Gesetzesquelle dazu?

      Ich hoffe (wieder einmal), dass mir jemand helfen kann.

      LG Daniela

      #20217

      Servus Daniela!

      Das ist korrekt.
      Nur mehr zu melden sind Ausländer, die im Rahmen von (Saison-)Kontingenten beschäftigt werden.
      Siehe dazu § 26 Abs. 5 AuslBG:

      (5) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice jeweils innerhalb von drei Tagen Beginn und Ende der Beschäftigung eines im Rahmen von Kontingenten gemäß § 5 bewilligten Ausländers zu melden.

      LG

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