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  • #14559
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Leute,

    ich habe irgendwo mal gelesen, dass ich ab 01.01.08 Ausländer nicht mehr innerhalb von 3 Tagen beim AMS melden muss.

    Stimmt das? Wo finde ich eine Gesetzesquelle dazu?

    Ich hoffe (wieder einmal), dass mir jemand helfen kann.

    LG Daniela

    #20217

    Servus Daniela!

    Das ist korrekt.
    Nur mehr zu melden sind Ausländer, die im Rahmen von (Saison-)Kontingenten beschäftigt werden.
    Siehe dazu § 26 Abs. 5 AuslBG:

    (5) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice jeweils innerhalb von drei Tagen Beginn und Ende der Beschäftigung eines im Rahmen von Kontingenten gemäß § 5 bewilligten Ausländers zu melden.

    LG

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