Anwendbarkeit PENDLERRECHNER

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  • #16568

    Hallo zusammen,

    ich habe den neuen Pendlerrechner ausprobiert und habe dazu eine Frage, zu der ich noch keine Antwort finden konnte.
    Es ist vermerkt, dass der Rechner ab 1.1.2014 gültig ist, jedoch stelle ich mir die Frage, ob das Ergebnis bei der Arbeitnehmerveranlagung 2013 (oder auch 2012) verwendet werden kann, da sich ja im Prinzip bei der Pendlerpauschale nicht sehr viel verändert hat.

    Ich freue mich schon auf eure Antworten,

    liebe Grüße
    Lisa

    #24626

    Hallo Lisa,

    da sich die Rundungsregeln und die Regeln für die Zumutbarkeit geändert haben, kommt es darauf an, ob diese Punkte in diesem Fall relevant sind oder nicht. Früher durfte man ja sämtliche Teilstrecken aufrunden, jetzt nur mehr das Gesamtergebnis. Bei der Unzumutbarkeit kann jetzt jeder Kilometer ausschlaggebend sein, früher war das nicht so.

    Liebe Grüße

    #24627

    Hallo Lisa,

    es haben sich tatsächlich durch die Pendlerverordnung doch einige Dinge geändert (z.B. die Unzumutbarkeitskriterien).
    Daher ist das Ergebnis aus dem Pendlerrechner nur bedingt für 2013 anwendbar.

    LG

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