Antrag auf Pflegefreistellung gem.§16 Urlaubsgesetz 1977

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre von Martin.
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  • #14071

    BUAK (Bauarbeiterurlauberkassa Tirol)

    Gibt es in der BUAK eine Vergütung für Pflegefreistellung des Ehegatten oder muss dieser Urlaub, da es ja kein Gebührenurlaub ist, vom
    Arbeitgeber zur Gänze selbst getragen werden.
    In der „AUVA“ jedenfalls erfolgt keine Vergütung.
    Für eine Mitteilung wäre ich dankbar.

    #19112
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Wolfgang!

    Tel Auskunft BUAK Wien:
    Pflegeurlaub ist das falsche Wort, sollte Pflegefreistellung heißen… (das ist eine Auslegungssache ob die Pflege im Vergleich zur Bauarbeit ein „Urlaub“ ist.. 😉 )
    Kein Ersatz der BUAK für Freistellung.

    #19113

    Hallo Martin!

    Danke für Deine Hilfe. Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag.

    Wolfgang

    #19114
    Martin
    Teilnehmer

    Danke schön!
    Was soll man sonst an einem verregneten Feiertag machen. 😆
    Martin

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