Startseite › Foren › Sonstiges › Antrag auf Invaliditätspension/Pensionsvorschuss vom AMS
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 15 Jahren von
Gerhartl aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
21.7.2010 um 15:28 Uhr #15568
Hallo an alle,
habe vor kurzem die Invaliditätspension eingereicht und erhalte nun vom AMS Pensionsvorschuss.
Darf ich während des Bezuges zu meinem Sohn nach Deutschland reisen und wenn ich später die Pension erhalten habe, darf ich dann nach Deutschland ziehen ?? Erhalte ich dann in Deutschland auch die Pension ??Danke für Antwort
Rondine30.12.2010 um 13:02 Uhr #22488Während Pensionsvorschuss: Prinzipiell ja, da bei Bezug eines Pensionsvorschusses Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft nicht vorliegen müssen. Bitte aber im Vorhinein mit dem AMS abklären.
Pensionsleistung ist innerhalb der EU exportierbar.3.1.2011 um 17:59 Uhr #22487Sehr geehrter Herr Gerhartl !
In einer Aussendung der AK – Oberösterreich vom 03.01. 2011 ( Hompage AK OÖ ) wurden 2010 über 70 ( ! ) Bescheide der regionalen Geschäftsstellen des AMS- OÖ durch die Oberbehörde aufgehoben, weil Zuweisungen zu Maßnahmen wie Kurse , Schulungen für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für „Kunden“ des AMS- OÖ vorgenommen wurden, nicht den gesetzlichen Bestimmungen des AlVG entsprachen.
Es liegt somit die Annahme nahe , dass offenbar in den regionalen Geschäftsstellen des AMS OÖ Vollzugsdefizite vorliegen, ansonsten es nicht zu so vielen Aufhebungen von Bescheiden durch eine AMS Oberbehörde gekommen.
Fragen :
Sind Ihnen solche Zahlen auch in anderen Bundesländer bekannt ?
Wenn ja , in welchen Bundesländern und wie viele.Werden in anderen Bundesländern gemäß einer Dienstanweisung vom 31.03.2005 GZ LGSW / SfA/ ALV / 0552 / 2005 des AMS die Verfahren nach § 9 und 10 AlVG entsprechend so vollzogen wie es § 9 Abs. 8 AlVG und die Rechtsprechung des VwGH vorsieht ?
Welche Ermittlungs-und Begründungs – Pflichten hat das AMS bevor eine Zuweisung zur Maßnahme einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder einer Maßnahme zur Nach- oder Umschulung , getroffen werden und dem AMS Kunden ein Maßnahmenauftrag erteilt wird ?
Hat der AMS Kunde das Recht auf Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Zuweisung der Maßnahme , bevor eine Bezugssperre verhängt wurde.
Welche Gründe können vom AMS Kunden geltend gemacht werden , wenn das AMS vor der Zuweisung einer Maßnahme seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist.
In Erwartung auf Ihre fachkundige Antwort verbleibe ich
mfg.AlVG7.1.2011 um 15:14 Uhr #22489Tut mir leid, ich bitte um Verständnis dafür, dass ich dafür nicht der richtige Adressat bin.
-
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.