Hallo berta!
Tja, die unselige Umstellung von Voll- auf Teilzeit oder umgekehrt macht seit dem EUGH-Urteil 2010 noch mehr Sorgen als vorher.
Ich gehe davon aus, dass du den Urlaub beim damaligen Umstieg von einer 5 auf die 3-Tage-Woche „so wie früher“ umgerechnet hast (das machen ja die meisten PV’ler noch immer).
Hieße z.B. wenn 5 Wochen Urlaub offen waren, bleiben es 5 Wochen, aber aus 25 AT wurden 15 AT (das ist aber genau das, wo damals die Kritik des EuGH angesetzt hat).
Und wenn du jetzt wieder auf 5 Tage zurückgehst, musst du halt wieder hochrechnen: Sind z.B. noch 2 Wochen = momentan 6 AT offen, werden daraus wieder 2 Wochen = 10 AT, darüber hinaus ab der Umstellung wieder Anspruch auf 25 AT pro Jahr.
Es gilt mE der pro-rata-temporis-Grundsatz, d.h. unterjährig gehört der Urlaub dann entsprechend den „Umstellungen“ aliquotiert.
LG