Anrechnungsbestimmungen Urlaub

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  • #14600

    Hallo,

    Habe einen DN, der bei Eintritt 4 Jahre Schulzeiten (über die allgemeine Schulpflicht hinaus) plus 6 Jahre Hochschulstudium (aber nicht abgeschlossen) hat. Nach einem Dienstjahr erfolgte der erfolgreiche Abschluss des Hochschulstudiums. Muss ich nun sein Hochschulstudium zum Höchstausmaß von 5 Jahren anrechnen, oder nur die 4 Jahre Schulzeit.

    Hat hier jemand Erfahrung, denn bei Dienstantritt war das Studium noch nicht erfolgreich abgeschlossen, sodass eine Anrechnung meiner Meinung nach nicht gegeben war.

    Bitte um Anwort
    Maria

    #20297

    Hallo Maria,
    wenn der DN sein Studium abgeschlossen hat, würden wir ihm die „Regeldauer“ für das Hochschulstudium nach Vorlage des Diploms anrechnen. Für 4 Jahre Schulzeiten rechnen wir 3 Jahre und 10 Monate als Vordienstzeiten für den Urlaub an. Solange das Studium nicht abgeschlossen ist, rechnen auch wir diese Zeiten nicht an, das ist korrekt. Wir achten auch immer darauf, dass Zeiten des Studiums und dazu gegebenenfalls parallel Arbeitsjahre nicht doppelt angerechnet werden.
    lg
    weiti

    #20298

    Hallo Weiti,

    danke für die Antwort. Auch wir haben ihm das Studium angerechnet, es würde mich nur interessieren, ob dies eine Mussbestimmung ist, oder ob dies freiwillig ist. Bei Dienstantritt war das Studium ja noch nicht abgeschlossen und die Anrechnungsbestimmungen beziehen sich meines Wissens auf das Eintrittsdatum. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte.
    Vielen Dank
    Maria

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